Recherche & Redaktion: 22. August 2026 · Quellen: Zakon.hr, Narodne novine, EUDA (ehem. EMCDDA), Ministarstvo zdravstva Republike Hrvatske
Kurzantwort: Ist Kratom in Kroatien legal?
Nein. Kratom ist in Kroatien seit mehreren Jahren als kontrollierte psychotrope Substanz im Anhang des Zakon o suzbijanju zlouporabe droga (Anti-Drogen-Gesetz) gelistet. Herstellung, Import, Handel und Verkauf sind strafrechtlich verboten. Der reine Besitz kleiner Mengen zum Eigengebrauch wird in der Praxis als Ordnungswidrigkeit (prekršaj) mit Geldstrafe geahndet, jedoch aktenkundig.
1. Aktueller Status — Kratom in Kroatien 2026
Die Rechtslage rund um Kratom in Kroatien unterscheidet sich deutlich von der in Deutschland oder Österreich, wo Blätter der Pflanze Mitragyna speciosa weiterhin als Naturware ohne Substanzverbot vertrieben werden können. Kroatien hat den Weg der substanzbasierten Kontrolle gewählt: Nicht die Pflanze als Ganzes steht auf dem Prüfstand — sondern ihre Hauptalkaloide Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin, die per Verordnung des Gesundheitsministeriums in die Liste kontrollierter psychotroper Stoffe aufgenommen wurden.
Für Stand 2026 gilt damit unverändert: Wer Kratom-Blätter, -Pulver, -Kapseln oder -Extrakte nach Kroatien einführt, dort lagert, verkauft oder verschickt, verstößt gegen das nationale Betäubungsmittelrecht. Auch der grenzüberschreitende Postversand aus einem EU-Nachbarland fällt darunter, sobald die Sendung kroatisches Staatsgebiet erreicht.
2. Rechtsgrundlage — Zakon o suzbijanju zlouporabe droga
Der zentrale Gesetzestext ist der „Zakon o suzbijanju zlouporabe droga“ (Gesetz über die Bekämpfung des Drogenmissbrauchs), ursprünglich verkündet im Amtsblatt Narodne novine 107/2001 und mehrfach novelliert, zuletzt umfassend in den Fassungen 39/2019 sowie in nachfolgenden Änderungsverordnungen. Er bildet zusammen mit dem Kazneni zakon (Strafgesetzbuch) das rechtliche Fundament des kroatischen Betäubungsmittelrechts.
Das Gesetz enthält selbst keine namentliche Liste der verbotenen Stoffe. Stattdessen ermächtigt es das Ministarstvo zdravstva Republike Hrvatske (Gesundheitsministerium), per untergesetzlicher Verordnung eine Popis droga, psihotropnih tvari i biljaka iz kojih se može dobiti droga (Liste der Drogen, psychotropen Substanzen und Pflanzen, aus denen Drogen gewonnen werden können) zu führen und im Amtsblatt zu veröffentlichen. Diese Liste ist dynamisch: Neue Stoffe können ohne Parlamentsbefassung nachgetragen werden.
Kratom bzw. seine Alkaloide sind in Abschnitt 1 der Liste psychotroper Substanzen aufgeführt — jener Abschnitt, der auf die Anlage 1 des UN-Übereinkommens über psychotrope Stoffe von 1971 verweist. Diese Einordnung entspricht in der Wirkung dem strengsten Kontrollregime, das das kroatische Recht kennt.
- Zakon o suzbijanju zlouporabe droga (NN 107/2001, konsolidierte Fassung inkl. NN 39/2019) — Rahmengesetz
- Kazneni zakon (Strafgesetzbuch) — Artikel 190 ff. zu unerlaubter Herstellung und Handel
- Popis droga i psihotropnih tvari — Verordnung des Gesundheitsministeriums, publiziert in Narodne novine
- UN-Konvention 1971 über psychotrope Stoffe — völkerrechtlicher Rahmen

3. Verbotene Handlungen — Herstellung, Import und Handel
Die schwerwiegenden Tatbestaende sind im Kazneni zakon, insbesondere in Artikel 190 („Neovlaštena proizvodnja i promet drogama“ — Unerlaubte Herstellung und unerlaubter Handel mit Drogen), geregelt. Erfasst werden:
- Herstellung, Verarbeitung, Verkauf und Verkaufsvermittlung von Kratom bzw. mitragyninhaltigen Zubereitungen
- Import, Export und Transit ueber das kroatische Staatsgebiet — unabhaengig vom Zielland
- Besitz zum Zweck der Weitergabe (Verkaufsabsicht, gewerbliche Nutzung)
- Anbieten, Bewerben und Lagerhaltung in Verkaufsraeumen oder Onlineshops mit Ausrichtung auf Kroatien
Der Strafrahmen reicht — abhaengig von Menge, Organisationsgrad und Wiederholung — von sechs Monaten bis zu zwoelf Jahren Freiheitsstrafe. Bei banden- oder gewerbsmaessigem Handel kommen Vermoegenseinziehung und dauerhafte Berufsverbote hinzu.
Fuer Betreiber deutscher, oesterreichischer oder niederlaendischer Onlineshops bedeutet das: Ein aktives Zulassen kroatischer Kundschaft — etwa durch eine kroatische Sprachversion, eine .hr-Domain oder gezielte Werbung in kroatischen Netzwerken — kann eine strafrechtliche Verfolgung in Kroatien ausloesen, unabhaengig vom Sitz des Anbieters.
4. Konsum fuer Eigengebrauch — Ordnungswidrigkeit statt Straftat
Kroatien unterscheidet konsequent zwischen Handel (Straftat, kazneno djelo) und dem reinen Besitz kleiner Mengen zum persoenlichen Gebrauch (Ordnungswidrigkeit, prekršaj). Diese Differenzierung wurde 2013 formal ausgebaut und hat sich seither im Umgang mit sogenannten „user offenses“ etabliert.
Fuer den Besitz einer geringen Menge Kratom zum Eigengebrauch bedeutet das konkret:
- Geldstrafe im typischen Rahmen zwischen ca. 660 und 2.650 Euro (frueher 5.000–20.000 HRK)
- Alternativ oder ergaenzend: verpflichtende Suchtberatung oder Teilnahme an einem Behandlungsprogramm
- Eintragung im Ordnungswidrigkeitenregister — kein Vorstrafenregistereintrag im engeren Sinne, aber im EU-Datenaustausch sichtbar
- Bei wiederholten Verstoessen oder groesseren Mengen droht die Umqualifizierung als Straftat
Auch wenn das Delikt formal „nur“ als prekršaj gewertet wird, bleibt es rechtlich ein Verstoss gegen das Betaeubungsmittelgesetz. Die pauschale Behauptung mancher Reiseblogs, Kratom sei in Kroatien „praktisch geduldet“, ist irrefuehrend.
5. Praktische Konsequenzen fuer deutsche Anbieter und Kunden
Da Kratom in Deutschland weiterhin als Naturfarbstoff bzw. Sammlerware ohne Substanzverbot vertrieben werden darf, entsteht regelmaessig die Frage: „Kann ich als deutscher Kunde in Kroatien bestellen?“ oder „Kann ich als Kroate in Deutschland kaufen?“ Die klare Antwort:
Kratomheld.de liefert grundsaetzlich nicht nach Kroatien. Bestellungen mit kroatischer Lieferadresse werden storniert. Rueckerstattungen erfolgen umgehend und vollstaendig.
Fuer kroatische Staatsangehoerige mit Wohnsitz in Deutschland gilt die Rechtslage des Wohnsitzstaates: Solange Bestellung, Lieferung und Nutzung ausschliesslich in Deutschland stattfinden, greift deutsches Recht. Reist die Ware — auch im Handgepaeck — nach Kroatien mit, unterliegt sie ab Grenzuebertritt kroatischem Betaeubungsmittelrecht.
Fuer Reisende, die von Deutschland aus per PKW oder Flugzeug nach Kroatien fahren, gilt daher schlicht: Kratom bleibt zu Hause. Auch geringe Mengen im Handgepaeck koennen bei Stichproben zu Verfahren fuehren.
6. Naturfarbstoff-Aspekt — warum die deutsche Klassifizierung nicht greift
Kratomheld.de deklariert seine Ware konsequent als Naturfarbstoff — eine in Deutschland tragfaehige Einordnung, die auf der Farbwirkung des pflanzlichen Materials beruht. Diese Klassifizierung folgt der deutschen Rechtslage, in der weder Mitragyna speciosa als Pflanze noch ihre Alkaloide auf einer Verbotsliste stehen.
Kroatien geht einen anderen Weg. Dort ist nicht die Frage entscheidend, unter welcher Warenbezeichnung ein Produkt gehandelt wird, sondern ob es die verbotenen Alkaloide enthaelt. Da jede getrocknete Kratom-Blattprobe naturgemaess Mitragynin enthaelt, greift das Verbot unabhaengig davon, ob das Produkt als „Farbstoff“, „Botanical“ oder „Sammlerware“ etikettiert wird.
Die Naturfarbstoff-Metapher ist damit im kroatischen Kontext rechtlich unwirksam. Sie schuetzt weder Verkaeufer noch Kaeufer vor Verfolgung. Wer in Kroatien mit Kratom-Ware angetroffen wird, kann sich nicht darauf berufen, das Produkt sei im Herkunftsland als Farbstoff verkauft worden.
7. Kroatien im EU-Vergleich
Kroatien gehoert zu jener Gruppe von rund einem Dutzend EU- bzw. EMCDDA-Mitgliedstaaten, die Kratom bzw. seine Alkaloide explizit unter Betaeubungsmittelkontrolle gestellt haben. Zur Einordnung:
| Land | Status 2026 | Rechtsansatz |
|---|---|---|
| Kroatien | Kontrolliert | Mitragynin auf Liste (BtM) |
| Deutschland | Unreguliert (Naturware) | Keine Substanzkontrolle |
| Polen | Verboten | Pflanze auf Liste |
| Slowenien | Kontrolliert | Alkaloide auf Liste |
| Österreich | NPSG-Graubereich | Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz |
| Ungarn | Verboten | Mitragynin auf Liste |
Der kroatische Ansatz — substanzbasierte Kontrolle ueber die Alkaloide statt Pflanzenverbot — entspricht dem Modell mehrerer Nachbarstaaten am Westbalkan sowie Sloweniens. Er hat den regulatorischen Vorteil, dass auch Extrakte, Konzentrate und synthetische Analoga automatisch erfasst sind.
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Quellen
- Zakon o suzbijanju zlouporabe droga, NN 107/2001, konsolidierte Fassung inkl. NN 39/2019 — zakon.hr
- Ministarstvo zdravstva Republike Hrvatske, Popis droga, psihotropnih tvari i biljaka iz kojih se moze dobiti droga — Amtsblatt Narodne novine
- Zakon o izmjenama i dopunama Zakona o suzbijanju zlouporabe droga, NN 39/2019 — narodne-novine.nn.hr
- EUDA (ehem. EMCDDA), Kratom Drug Profile — euda.europa.eu
- EUDA, Croatia Country Drug Report — euda.europa.eu/croatia
- Kazneni zakon Republike Hrvatske, Art. 190 — Unerlaubte Herstellung und Handel mit Drogen
- WHO ECDD 44th Pre-Review Report: Kratom (Mitragyna speciosa), mitragynine, and 7-hydroxymitragynine
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der neutralen rechtlichen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und enthaelt keine Empfehlung zum Konsum. Fuer verbindliche Auskuenfte konsultieren Sie bitte einen in Kroatien zugelassenen Rechtsbeistand oder das Ministarstvo zdravstva Republike Hrvatske.










