Kratom Deutschland legal – ja oder nein? Stand 2026 ist die Antwort klar: Kratom ist in Deutschland nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gelistet, fällt nicht unter das Gesetz über neue psychoaktive Substanzen (NpSG) und ist auch nicht als Arzneimittel zugelassen. Privater Besitz, Kauf und Verkauf bewegen sich damit auf legalem Boden – allerdings mit klaren Spielregeln. Wir bei Kratomheld zeigen dir den aktuellen Rechtsstand, das wichtigste Gerichtsurteil dazu und was das BfArM gerade plant.
📅 Veröffentlicht: 22.04.2026 · Aktualisiert: 03.06.2026
⏱ Lesedauer: 7 Minuten
Aktueller Status: Kratom in Deutschland legal 2026
Wie man eventuell schon mitbekommen hat, diskutiert das BfArM wieder einmal über eine mögliche Regulierung von Kratom. Bevor wir uns aber anschauen, was dort genau besprochen wird, werfen wir zunächst einen Blick auf die aktuelle rechtliche Lage von Kratom in Deutschland im Jahr 2026.
Stand 2025/2026 ist Kratom in Deutschland nicht explizit im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgeführt. Die Pflanze Mitragyna speciosa und ihre natürlichen Inhaltsstoffe sind damit nicht als Betäubungsmittel klassifiziert. Konkret bedeutet das: Kratom fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), nicht unter das Gesetz über neue psychoaktive Substanzen (NpSG) und ist nicht als Arzneimittel zugelassen (Quelle: BfArM – Protokoll 35. Sitzung).
Für Käufer und Verbraucher bedeutet das: Privater Besitz und Kauf von Kratom sind in Deutschland nicht strafbar. Händler dürfen Kratom verkaufen – allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung: Das Produkt darf nicht für den menschlichen Verzehr oder als Arzneimittel angeboten werden.
Wer Kratom als Heilmittel bewirbt oder es als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet, riskiert, dass Behörden das Produkt als zulassungspflichtiges Arzneimittel einstufen – was ohne Zulassung illegal wäre. Wer einen vergleichenden Überblick über die europäische Rechtslage sucht, findet ihn in unserem Artikel zur Legalität von Kratom in Europa.

Das Urteil des OLG Köln: Das wichtigste Gerichtsurteil zu Kratom in Deutschland
Der rechtliche Rahmen für Kratom in Deutschland ist maßgeblich durch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln aus dem Jahr 2015 geprägt. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11.09.2015, das sich mit einer vorangegangenen Verurteilung eines Kratom-Shop-Betreibers auseinandersetzte, wurde festgestellt, dass die Shop-Betreiber weder wegen einer Auslegung des Arzneimittelgesetzes (AMG) noch wegen einer Strafbarkeit nach dem Lebens- und Futtermittelgesetz (LFGB) zu verurteilen sind.
Begründet hat das OLG Köln dies mit einem „Mangel an belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitsfördernde Wirkung”, wodurch Kratom nach § 2 Abs. 1 AMG nicht als Arzneimittel klassifiziert wird. Auch die Auslegung von Kratom als Lebensmittel wurde als abwegig erklärt, wodurch keine Strafbarkeit durch das LFGB in Betracht kommt.
Dieses Urteil ist bis heute das zentrale Fundament der Kratom-Legalität in Deutschland. Es macht deutlich: Ohne gesundheitsbezogene Bewerbung oder Vermarktung als Arzneimittel ist der Verkauf und Besitz von Kratom nicht strafbar.
Was ist das BfArM – und was macht es gerade mit Kratom?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit mit Sitz in Bonn. Es ist zuständig für die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland, beherbergt die Bundesopiumstelle (zuständig für Betäubungsmittel und Cannabis) und berät die Politik in Fragen der Arzneimittelsicherheit. Das BfArM ist also die wichtigste Behörde, wenn es darum geht, ob ein Stoff als Arzneimittel eingestuft wird – oder eben nicht.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen, ein gemeinsames Gremium des BfArM und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Diese Kommission prüft sogenannte „Borderline-Stoffe” – also Substanzen, bei denen unklar ist, ob sie als Arzneimittel oder als Lebensmittel einzuordnen sind. Kratom ist seit Jahren ein wiederkehrendes Thema in dieser Kommission.
Mit der Frage, ob kratomhaltige Produkte als Arzneimittel oder als Lebensmittel angesehen werden können, beschäftigt sich das BfArM aktuell auch in der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen (Quelle: BfArM – Pressemitteilung 09/2025).
In der 36. Sitzung der Gemeinsamen Expertenkommission (November 2024) diskutierte die Kommission über die Einstufung von Kratom als Betäubungs-, Arznei- oder Lebensmittel. Dabei berichtete ein Gast über frühere Befassungen, die jeweils nicht zu einer Aufnahme von Kratom in die Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz geführt haben (Quelle: BfArM – Protokoll 36. Sitzung).
Auf den Tagesordnungen der Sitzungen 38, 39 und 40 (2025/2026) taucht Kratom weiterhin als Thema auf. Eine abschließende Stellungnahme oder verbindliche Einstufung ist bislang nicht veröffentlicht worden. Derzeit gilt Kratom als neuartiges Lebensmittel. Auch die Überlegung, Kratom als Betäubungsmittel einzustufen, stand bereits im Raum, eine Beschlussfassung gab es jedoch nicht.
Zusätzlich veröffentlichte das BfArM am 1. Juli 2025 eine offizielle Warnung. Das Institut verwies darauf, dass Kratom nicht als Arzneimittel zugelassen ist, da ein behördlich geprüftes Nutzen-Risiko-Verhältnis fehlt. Die Warnung ändert allerdings nichts am rechtlichen Status: Kratom bleibt in Deutschland legal.
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Jetzt im Shop entdeckenHäufige Fragen zur Kratom Legalität in Deutschland
Ist Kratom in Deutschland legal?
Ja. Stand 2026 ist Kratom in Deutschland nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gelistet, fällt nicht unter das Gesetz über neue psychoaktive Substanzen (NpSG) und ist nicht als Arzneimittel zugelassen. Privater Besitz und Kauf sind nicht strafbar, Händler dürfen verkaufen – allerdings nicht als Verzehrware oder Arzneimittel.
Was sagt das OLG-Köln-Urteil zu Kratom?
Das OLG Köln stellte am 11.09.2015 fest, dass Kratom-Shop-Betreiber weder nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) noch nach dem Lebens- und Futtermittelgesetz (LFGB) strafbar sind. Begründung: „Mangel an belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitsfördernde Wirkung”. Dieses Urteil bildet bis heute das juristische Fundament der Kratom-Legalität in Deutschland.
Was ist das BfArM und kann es Kratom verbieten?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist die zuständige Bundesoberbehörde in Bonn. Es kann Kratom nicht direkt verbieten, sondern nur Empfehlungen abgeben. Eine Aufnahme ins BtMG müsste durch eine Verordnung der Bundesregierung beschlossen werden – das ist bislang nicht passiert.
Darf ich Kratom in Deutschland kaufen?
Ja. Der Kauf von Kratom ist in Deutschland 2026 legal, solange das Produkt korrekt als botanisches Non-Food-Produkt verkauft wird. Seriöse Händler kennzeichnen Kratom klar als „nicht für den menschlichen Verzehr” und verzichten auf gesundheitsbezogene Aussagen. Auf dieser Basis ist privater Besitz unproblematisch.
Wird Kratom in Deutschland 2026 verboten?
Stand Juni 2026: Es gibt keine konkrete Beschlussfassung. Das BfArM diskutiert Kratom seit Jahren in seiner Expertenkommission, eine Aufnahme ins BtMG ist bisher nicht erfolgt. Die Behörde hat 2025 zwar eine Warnung veröffentlicht, doch Warnungen sind keine Verbote. Solange keine gesetzliche Listung beschlossen wird, bleibt der legale Status bestehen.
Fazit: Kratom bleibt 2026 in Deutschland legal – mit klaren Spielregeln
Die Lage ist klar: Kratom ist in Deutschland nicht ausdrücklich verboten, unterliegt jedoch keiner einfachen Schwarz-Weiß-Regelung. Wer Kratom kauft, besitzt oder als korrektes Non-Food-Produkt verkauft, bewegt sich auf legalem Terrain. Das OLG-Köln-Urteil von 2015 bildet nach wie vor das juristische Fundament, und alle seitdem geführten Behördendiskussionen haben daran nichts geändert.
Das BfArM warnt zwar vor der Anwendung von Kratom und prüft weiterhin dessen Einstufung – doch Warnungen sind keine Verbote. Solange keine gesetzliche Listung im BtMG oder eine Zulassungspflicht als Arzneimittel beschlossen und in Kraft getreten ist, bleibt der Status quo bestehen.
Für Käufer gilt: Kratom ist legal kaufbar, solange man bei seriösen Händlern bestellt, die auf korrekte Kennzeichnung, Laboranalysen und den Verzicht auf Heilsversprechen achten. Für Händler gilt: Neutrale Produktbeschreibung, klare Zweckbestimmung „nicht für den menschlichen Verzehr” und keine gesundheitsbezogenen Aussagen sind das A und O der Rechtskonformität. Die Situation bleibt im Blick zu behalten – aber 2026 gibt es keinen Anlass zur Panik.






