Faktencheck: Ministero della Salute (Gazzetta Ufficiale n. 187/2016), DPR 309/1990, EMCDDA-Länderprofil Italien. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, sondern liefert eine sachliche Einordnung der italienischen Rechtslage rund um Mitragyna speciosa.
Kurzantwort – Kratom Italien 2026
Kratom (Mitragyna speciosa) ist in Italien seit dem Decreto del Ministero della Salute vom 1. August 2016 (Gazzetta Ufficiale Serie Generale n. 187 vom 11. August 2016) in Tabella I des DPR 309/1990 gelistet und damit den Betäubungsmitteln gleichgestellt. Produktion, Handel und Einfuhr sind strafbar. Besitz zum Eigengebrauch wird nach Art. 75 DPR 309/1990 als administrativer Verstoß geahndet (u. a. Führerschein- und Passentzug, Geldbuße 103–516 €). Deutsche Shops liefern konsequenterweise nicht nach Italien.
Aktueller Status – Kratom in Italien 2026
Italien gehört zu den wenigen EU-Staaten, die Mitragyna speciosa ausdrücklich als Betäubungsmittel eingestuft haben. Die Regelung geht auf einen Vorstoß des Gesundheitsministeriums (Ministero della Salute) aus dem Sommer 2016 zurück und wurde durch keine der späteren Aktualisierungen der italienischen Stupefacenti-Tabellen – zuletzt das Decreto vom April 2026 – entschärft. Kratom bleibt somit auch im Jahr 2026 in Italien ein illegaler Stoff.
Wer Kratom nach Italien einführt, dort verkauft oder lagert, macht sich strafbar. Auch der Versand aus dem Ausland (z. B. Deutschland) an italienische Kundinnen und Kunden ist rechtlich riskant, weil die Ware spätestens beim italienischen Zoll als Betäubungsmittel klassifiziert und beschlagnahmt wird. Aus diesem Grund liefert Kratomheld nicht nach Italien.
Rechtsgrundlage – DPR 309/1990 und Decreto 2016
Das italienische Betäubungsmittelrecht ist im DPR n. 309 vom 9. Oktober 1990 gebündelt, dem Testo Unico delle leggi in materia di disciplina degli stupefacenti e sostanze psicotrope. Der Text ordnet kontrollierte Stoffe in mehrere Tabellen ein:
- Tabella I – Stoffe mit hohem Missbrauchspotenzial und ohne anerkannten therapeutischen Nutzen (u. a. Opioide, Kokain, Cannabis-Wirkstoffe, klassische Halluzinogene, neue psychoaktive Stoffe/NPS).
- Tabelle II, III, IV – abnehmende Strenge, therapeutisch nutzbare Substanzen.
- Tabelle V – Substanzen mit überwiegend pharmakologischer Verwendung.
Mit dem Decreto del Ministero della Salute vom 1. August 2016 (16A05919), veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale Serie Generale n. 187 am 11. August 2016, wurde die Pflanze Mitragyna speciosa (Kratom) mitsamt ihrer Wirkstoffe Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin in Tabella I aufgenommen. Damit teilt Kratom formal die Kategorie mit Heroin, Kokain und synthetischen Opioiden – ein europäischer Sonderweg, den ansonsten nur wenige Länder (z. B. Dänemark und Litauen) beschritten haben.
Was ist verboten, was nicht?
Aus der Eingliederung in Tabella I folgt eine sehr weit gefasste Verbotswirkung:
- Produktion & Verarbeitung – jede gewerbliche Herstellung von Kratom-Erzeugnissen (Pulver, Extrakte, Kapseln) ist illegal.
- Handel & Vertrieb – Online-Shops mit italienischer Zielgruppe fallen unter Art. 73 DPR 309/1990 (strafbarer Handel mit Betäubungsmitteln).
- Import/Export – einschließlich Bestellungen von Privatpersonen aus dem Ausland; der Zoll beschlagnahmt die Ware.
- Öffentliche Anpreisung – Werbung, die Kratom in Italien bewirbt, kann als Beihülfe gewertet werden.
Nicht verboten sind hingegen die botanische, akademische oder museale Auseinandersetzung mit der Pflanze sowie der wissenschaftliche Diskurs. Auch der farbstoffchemische Aspekt der Blattextrakte (Mitragyna-Pflanzen enthalten typische Rubiaceae-Farbstoffe) darf beschrieben werden – das ändert aber nichts an der stofflichen Einstufung.
AIFA & Ministero della Salute – wer ist zuständig?

Für die Fortschreibung der Stupefacenti-Tabellen ist in Italien das Ministero della Salute zuständig, beraten vom Dipartimento Politiche Antidroga der Ministerpräsidentschaft und dem Nationalen Frühwarnsystem für neue psychoaktive Substanzen (SNAP), das eng mit der EU-Drogenbeobachtungsstelle EMCDDA (heute EUDA) kooperiert.
Die AIFA (Agenzia Italiana del Farmaco) hingegen reguliert Arzneimittel. Da Kratom in Italien kein zugelassenes Arzneimittel ist, spielt AIFA hier eine untergeordnete Rolle – ihre Warnungen stützen jedoch die restriktive Linie des Gesundheitsministeriums. In den offiziellen Bulletins wird Kratom als „Nuova Sostanza Psicoattiva“ geführt, deren Alkaloide (Mitragynin, 7-Hydroxymitragynin) an Opioidrezeptoren binden.
Konsum & Besitz – welche Sanktionen drohen?
Anders als beim Handel wird der reine Besitz zum Eigengebrauch in Italien nicht strafrechtlich, sondern nach Art. 75 DPR 309/1990 administrativ geahndet. In Betracht kommen insbesondere:
- Geldbuße zwischen 103 € und 516 €;
- Aussetzung von Führerschein, Waffenschein, Pass und Aufenthaltstitel für bis zu einem Jahr;
- Auflage zu Beratungsgesprächen bei den regionalen Drogendiensten (SerD).
Überschreitet die Menge die im Ministerialdekret vom 11. April 2006 festgelegten Schwellenwerte (Limiti Quantitativi Massimi) oder liegen weitere Indizien für Handel vor, greift Art. 73 DPR 309/1990 mit Freiheitsstrafen zwischen sechs und zwanzig Jahren. Für Mitragyna speciosa hat das Ministerium bislang keinen spezifischen Schwellenwert publiziert, was in der Praxis dazu führt, dass Staatsanwaltschaften den Einzelfall bewerten.
Praktische Konsequenzen für deutsche Anbieter und Kunden
Die italienische Rechtslage hat direkte Folgen für den grenzüberschreitenden Verkauf aus Deutschland, Österreich oder anderen EU-Staaten:
- Keine Lieferung nach Italien: Serioese Shops sperren italienische Lieferadressen im Checkout aus. Kratomheld tut dies aktiv.
- Zollrisiko: Pakete mit Kratom-Aufschrift oder verdächtigem Inhalt werden von der Guardia di Finanza kontrolliert. Empfänger müssen mit einer Anzeige nach Art. 75 rechnen.
- Reisegepäck: Auch Kleinstmengen im Auto, Flug- oder Zuggepäck fallen unter die Regelung, sobald die italienische Grenze überschritten ist.
- Werbung & Content: Online-Werbung in italienischer Sprache mit klarer Zielrichtung Italien kann in Italien juristisch belangt werden.
Wer in Italien lebt und legale Alternativen sucht, findet in der Kratomheld-Wiki eine Vergleichsseite zu anderen Farbstoff- und Botanik-Themen. Konkrete Hilfe zum EU-Gesamtbild liefert unser Ratgeber „Ist Kratom legal?“.
Naturfarbstoff-Aspekt in Italien
Kratom-Blätter enthalten neben den regulierten Alkaloiden auch klassische Pflanzenfarbstoffe der Rubiaceae-Familie – darunter Chlorophyll-Derivate sowie rötliche bis bräunliche Polyphenole, die Textilfärberinnen und -färber in Sammlungen zeitweise interessiert haben. In Italien ist die botanische, ethnobotanische oder farbchemische Auseinandersetzung mit der Pflanze zulässig, solange kein verwertbares Pflanzenmaterial in Umlauf gebracht wird.
Wichtig: Die Farbstoff-Perspektive ändert nichts am Verbot. Wer in Italien Kratom-Pulver mit einer Farbstoff-Deklaration versendet, macht sich trotzdem nach Art. 73 DPR 309/1990 strafbar – die Behörden prüfen die stoffliche Zusammensetzung, nicht das Etikett.
Historische Entwicklung
Die italienische Regulierung von Kratom hat einen klaren Zeitstrahl:
- bis 2015 – Kratom wird auf italienischen Kräutermessen und in einzelnen Smartshops angeboten; keine spezifische Regelung.
- 2015/2016 – das EMCDDA meldet europaweit steigende Sicherstellungen und ordnet Mitragyna speciosa als „Nuova Sostanza Psicoattiva“ ein.
- 1. August 2016 – Ministero della Salute unterzeichnet das Decreto zur Aktualisierung der Stupefacenti-Tabellen; Mitragyna speciosa wird in Tabella I aufgenommen.
- 11. August 2016 – Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale n. 187 – Kratom ist in Italien offiziell Betäubungsmittel.
- 2017–2025 – mehrere Aktualisierungen der Tabellen (v. a. neue synthetische Cannabinoide und Opioide), Kratom bleibt in Tabella I.
- April 2026 – jüngste Aktualisierung der Stupefacenti-Tabellen (Altalex-Bericht); Kratom wird weder gestrichen noch neu bewertet.
Zusammengefasst: Italien gehört seit fast zehn Jahren zur harten Verbotszone innerhalb Europas – ein Kontrast etwa zu Deutschland, Österreich oder Frankreich, wo Kratom weitgehend als botanisches Erzeugnis behandelt wird. Wer aus Deutschland grenzüberschreitend agiert, sollte die italienische Grenze mental wie rechtlich als Endpunkt betrachten.
Weiterlesen im Kratomheld-Wiki
Kratom als Naturfarbstoff – nur in legalen Ländern
Kratomheld liefert ausschließlich in Länder, in denen Mitragyna speciosa nicht als Betäubungsmittel klassifiziert ist. Versand innerhalb Deutschlands: versandkostenfrei ab 75 €, Versandschluss täglich um 12:00 Uhr.
- Ministero della Salute, Decreto 1 agosto 2016 – Gazzetta Ufficiale Serie Generale n. 187 vom 11. 08. 2016 (16A05919): Aufnahme von Mitragyna speciosa in Tabella I.
- DPR n. 309/1990 – Testo Unico delle leggi in materia di disciplina degli stupefacenti e sostanze psicotrope, Art. 73 & 75.
- Altalex, „Nuove droghe sintetiche: aggiornate le tabelle degli stupefacenti“, 19. 04. 2026.
- Medicina delle Dipendenze, „Nuove sostanze psicoattive: il kratom“, Fachpublikation.
- EMCDDA/EUDA-Länderprofil Italien – NPS-Berichterstattung.










